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   OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 9 REMiet 2/92   

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https://dejure.org/1993,5379
OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 9 REMiet 2/92 (https://dejure.org/1993,5379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1993 - 9 REMiet 2/92 (https://dejure.org/1993,5379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 9 REMiet 2/92 (https://dejure.org/1993,5379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; grundsätzliche Bedeutung; Begründung; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; gewerbliche Zwischenvermietung; Endmieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BVerfG zur gewerblichen Zwischenvermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 9 REMiet 2/92
    Ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1991, 2272 ) zur gewerblichen Zwischenvermietung auch dann anwendbar, wenn eine juristische Person von ihrem Mitgeschäftsinhaber eine Wohnung anmietet, um sie an Betriebsangehörige als Werkswohnung weiter zu vermieten?.

    Kann nach Beendigung des Hauptmietvertrages bei gewerbliche Zwischenvermietung in Ausfüllung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1991, 2272 ) § 571 BGB auf das Verhältnis Eigentümer/Untermieter mit der Folge analog angewandt werden, daß das Mietverhältnis zwischen Eigentümer und Untermieter zu den bisherigen Bedingungen des Untermietverhältnisses fortgesetzt wird"?.

  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Die Vorlagefrage ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil sie bereits höchstrichterlich durch die grundlegende Entscheidung des BGH vom 23. November 1981 (- VIII ZR 298/80 - abgedr. in NJW 1982, 573 = WM 1982, 132) geklärt ist (vgl. insoweit OLG Koblenz in ZMR 1989, 216; OLG Hamm in ZMR 1991, 221 , OLG Karlsruhe in NJW-RR 1993, 1230,1231).

    Eine Umdeutung der Vorlagefrage in eine Divergenzvorlage kommt daher, abgesehen davon, daß die Vorlage bereits aus anderen Gründen unzulässig ist, nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 1993, 1230 ).

  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 3 UH 54/98

    Vorlegungsfrage: Bedarf eine Betriebskostenabrechnung zu ihrer Wirksamkeit der

    Trotz dieses Wortlauts kann eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage aber nicht mehr angenommen werden, wenn bereits höchstrichterliche oder obergerichtliche Rechtsprechung in dem aufgezeigten Sinn dazu vorliegt (Zöller/Gummer, ZPO , aaO., Rz. 44; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 541 , Rz. 4; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 541 Rz. 12; OLG Hamm, NJW 1985, 1847 ; OLG Koblenz, ZMR 1989, 216, 217; BayObLG, ZMR 1985, 98 ;OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1230 ; BayObLG NJW-RR 1994, 848).
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